1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge betreffend
    Benutzung von Räumlichkeiten der Estiasis AG sowie alle
    damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen der Estiasis AG.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind gegenüber
    der Estiasis AG nur anwendbar, wenn sie von der Estiasis AG ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden sind.
  2. Vertragsabschluss
    Der Vertragsabschluss kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der Offerte, Rechnung oder Bestellung durch die Estiasis AG zustande.
  3. Leistungen
    Die Estiasis AG verpflichtet sich, bei der Ausführung des
    Vertrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Die Estiasis AG
    ist bemüht, den Anlass zeitgerecht und mängelfrei durchzuführen. Bei der
    Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität
    gelegt.
  4. Geringfügige Änderungen
    Die Estiasis AG behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen
    im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren, erhöhten Preisen etc. ihre
    Leistungen geringfügig zu ändern. Die Estiasis AG nimmt
    dabei in besonderer Weise Rücksicht auf das Interesse des Vertragspartners und bietet eine möglichst gleichwertige Vertragserfüllung an.
  5. Preisregelungen
    Rechnungen der Estiasis AG für die vereinbarten Leistungen
    (inklusive allfälliger Zusatz- sowie Drittleistungen) sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen gegenüber der Estiasis AG berechtigt den Vertragspartner nicht zum Rückbehalt von Zahlungen. Eine Verrechnung mit
    allfälligen Forderungen gegenüber der Estiasis AG ist ausgeschlossen.
  6. Zahlungsmodalitäten
    Die Estiasis AG erhebt – sofern nichts anderes schriftlich
    vereinbart wurde – bei Anlässen mit einem Gesamtumsatz von über CHF
    3’000.00 vor Durchführung des Anlasses eine Akontozahlung von 20%. Die
    Restzahlung (inklusive allfälliger Zusatz- sowie Drittleistungen) ist nach
    Durchführung des Anlasses aufgrund der detaillierten Rechnung innerhalb
    von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
    Trifft die Akontozahlung nicht bis zu dem auf der entsprechenden Rechnung
    angegebenen Zeitpunkt bei der Estiasis AG ein, kann die Estiasis AG den Vertrag auflösen und eine Annullationsgebühr (vgl. Ziff. 11) verlangen.
  7. Exklusive Vermietung der Räumlichkeiten
    Werden Räumlichkeiten der Estiasis AG exklusiv an den Vertragspartner vergeben, werden mit den Raummieten die Ausfälle des üblichen Geschäftsgangs der Estiasis AG gedeckt. Diese Summen können nach Uhrzeit, Datum und Wochentag variieren.
  8. Dritt- und Sonderleistungen
    Soweit die Estiasis AG vereinbarungsgemäss für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, Künstlern, Musikern etc. beschafft, handelt die Estiasis AG im Namen und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe der von der Estiasis AG beschafften Gegenstände und stellt die Estiasis AG von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
    Die Estiasis AG erhebt für ihre vorstehend beschriebene Dienstleistung eine schriftlich zu vereinbarende Gebühr.
  9. Speisen und Getränke
    Speisen und Getränke sind von der Estiasis AG zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten etc.) kann hierüber, vorbehältlich einer Servicegebühr bzw. eines Zapfengeldes, eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
  10. Teilnehmerzahl
    Die Estiasis AG erwartet vom Vertragspartner die Bekanntgabe der endgültigen Teilnehmerzahl («Garantiezahl») bis spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin. Bei einer Abweichung von der Garantiezahl am Veranstaltungstag ist die Estiasis AG berechtigt, dem Vertragspartner die Garantiezahl gem. Offerte in Rechnung zu stellen.
  11. Annullationen
    Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass die Estiasis AG dies zu verantworten hat, behält sich die Estiasis AG das Recht auf Zahlung der Kosten wie folgt vor, wobei der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Absage massgeblich ist:

    Tage vor dem Anlass Annullationsgebühr
    45 bis 20 Tage 20% der vereinbarten Leistung
    19 bis 10 Tage 50% der vereinbarten Leistung
    9 bis 3 Tage 60% der vereinbarten Leistung
    2 Tage bis zum Veranstaltungstag 80% der vereinbarten Leistung

    Vereinbarte Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind
    in jedem Fall zu vergüten. Hat die Estiasis AG Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Estiasis AG zu gefährden droht, so ist die Estiasis AG jederzeit berechtigt, die Veranstaltung abzusagen bzw. abzubrechen. Eine solche Absage / ein solcher Abbruch begründet keinen Schadenersatzanspruch des Vertragspartners. Es ist vom Vertragspartner eine
    Annullationsgebühr (vgl. Ziff. 11) geschuldet.

    Kann die Estiasis AG die einwandfreie Durchführung einer Veranstaltung durch Vorkommnisse höherer Gewalt (Brand, Streik etc.) nicht gewährleisten, so ist die Estiasis AG jederzeit berechtigt, die
    Veranstaltung abzusagen bzw. abzubrechen. Eine solche Absage / ein solcher Abbruch begründet keinen Schadenersatzanspruch des Vertragspartners. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.
  12. Schäden
    Der Vertragspartner hat für Verluste und Beschädigungen einzustehen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte, Veranstaltungsteilnehmer etc. an den Räumlichkeiten, den Einrichtungen oder dem Mobiliar der Estiasis AG verursacht werden. Es obliegt dem Vertragspartner, hierfür eine Versicherung abzuschliessen. Die Estiasis AG kann den
    Nachweis einer entsprechenden Versicherung verlangen. Um Beschädigungen an den Räumlichkeiten, den Einrichtungen und dem Mobiliar der Estiasis AG vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial und sonstiger Gegenstände stets mit der Estiasis AG bis spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin abzustimmen. In jedem Fall übernimmt der Vertragspartner die Gewähr dafür, dass derartiges Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Die Estiasis AG kann hierfür einen entsprechenden Nachweis verlangen.

    Die Estiasis AG ist unter keinen Umständen verpflichtet, Schadenersatz für direkten oder indirekten Schaden, wie beispielsweise für entgangenen Gewinn oder Umsatzeinbussen, zu leisten. Die Haftung der
    Estiasis AG für Hilfspersonen ist generell wegbedungen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. Sofern eine Gewährleistungspflicht oder Haftung der Estiasis AG besteht, ist jeder Anspruch, unabhängig von seinem Entstehungsgrund, betragsmässig auf den Gesamtumsatz der betreffenden Veranstaltung beschränkt.
  1. Zeitungsanzeigen / sonstige Werbung
    Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung mit Hinweis auf Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Estiasis AG bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Estiasis AG. Bei Veröffentlichung ohne Zustimmung kann die Estiasis AG die Veranstaltung absagen. Es ist vom Vertragspartner eine Annullationsgebühr (vgl. Ziff. 11) geschuldet.
  1. Polizeistunde / Verlängerung
    Polizeistunde ist von Montag bis Sonntag jeweils um 24.00 Uhr. Verlängerungen bis maximal 02.00 Uhr können auf Voranzeige beantragt werden, wobei die Voranzeige mindestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstag der
    Estiasis AG zugehen muss. Die Polizeistunde wird mit CHF 150.00 zusätzlich zu den Mitarbeiterstunden in Rechnung gestellt.
  2. Versicherung
    Versicherung der Teilnehmer an der Veranstaltung des Vertragspartners ist Sache des Vertragspartners. Die Estiasis AG lehnt insbesondere jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern, Materialien etc. ab.
  3. Benutzung von Google Analytics und „Cookies“ „Unsere Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der
    Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglicht. Die durch den „Cookie“ erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Webseite (einschliesslich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google Inc. in Verbindung bringen. Ihre IP-Adresse wird gemäss dem Datenschutzgesetz der Schweiz Teilanonymisiert. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie
    jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie
    erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden sind.“ Weiter Informationen zu den Google Analytics Nutzungsbedingungen finden
    Sie unter: (Google Analytics Bedingungen)
  4. Veranstaltungen & Events mit Tickets
    Findet eine Veranstaltung oder ein Event mit Ticketverkäufen im Voraus statt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Partners.
  5. Verschiedenes
    Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des individuellen Vertrages als ungültig oder unwirksam erweisen, so bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Parteien ersetzen die ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmungen durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
    Abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form oder der
    schriftlichen Bestätigung der Estiasis AG. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Kommunikation via E-Mail wird für die Zwecke dieser Bestimmung der schriftlichen Kommunikation gleichgestellt.
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der individuelle Vertrag unterliegen dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem
    individuellen Vertrag ist Winkel.
    Estiasis AG / Version Juni 2021